Ein Baumhaus bauen ist mit bestimmten baurechtlichen Regelungen verknüpft. Länderspezifisch handelt es sich so, um eine bauliche Anlage, welche genehmigungspflichtig ist. Je nachdem sind auch die Regelungen komplett unterschiedlich. Worauf kommt es daher genau an?

Nicht jedes Baumhaus ist gleich

Meistens werden Baumhäuser im privaten Haushalt für Kinder genutzt, da es eine Art Rückzugsort ist. Dann gibt es noch ganz andere, die größer sind und meist für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Das können Hingucker bis hin zu Schlafplätzen für Gäste sein. Mittlerweile erfreuen sich Baumhaushotels großer Beliebtheit und im Internet können sie zuhauf bestaunt werden. In ganz Deutschland werden Sie auf solche stoßen können, wenn Sie sich so etwas wirklich Mal anschauen wollen.
Dann gibt es ebenso Baumhäuser ohne Baum, was auch nochmal was ganz Anderes ist. Jedoch unterliegen sie alle bestimmten Vorschriften.

Wie regeln Bundesländer Baumhäuser?

Schauen Sie bei der Bauverordnung Ihres Bundeslandes nach, was beim Bau von Gartenhäusern beachtet werden sollte. Genau ist auch alles über die Regelungen bezüglich eines Baumhauses aufgelistet. Darunter unterscheiden sich solche, die eine Baugenehmigung brauchen oder nicht brauchen.
Bei der Genehmigung von einem Baumhaus spielen vor allem drei Aspekte eine bedeutende Rolle in dem Ganzen. Dazu zählt zum einen die Größe des Baumhauses, denn je nachdem kann es sein, dass sich erst genauer angeschaut werden muss. Gleiches gilt für den Standort sowie die eigentliche Nutzung des Ganzen.

Bebauungsplan für das Baumhaus – Was ist das?

Innerhalb eines Bebauungsplans wird Ihnen vorgeschrieben, was Sie am Baumhaus machen können und was nicht erlaubt ist. Jene Pläne werden von der zuständigen Gemeinde erhoben, die feststellt, was Sie eigentlich alles dürfen. Immerhin gelten besonders im Außenbereich bestimmte Regelungen und es darf vor allem niemanden stören.
Sollte es keinen Bebauungsplan auf der Fläche geben, dann liegt diese meist außerhalb der Ortschaft, was jedoch nicht unbedingt bedeutet, dass Sie mehr Freiraum haben. Ganz im Gegenteil. Hierfür gibt es noch strengere Vorschriften, die Sie befolgen müssen, weswegen Sie sich bei so etwas definitiv eine Baugenehmigung für das Baumhaus einholen lassen müssen. Baurecht entscheidet auch innerhalb der Ortschaften über einzelne Gebiete. Wollen Sie Ihr Baumhaus trotzdem ohne Bebauungsplan bauen, dann tritt § 34 BauGB in Kraft.

Ausstattung und Nutzungsart spielen eine wichtige Rolle

In den meisten Fällen kann festgestellt werden, dass ein Baumhaus zum Bewohnen gedacht ist und dies dann einer Baugenehmigung bedarf. Dabei wird alles, was ein Indiz auf einen Wohnraum ist, anders ausgelegt von den Behörden. Dabei kommt es auf die Einrichtung und Ausstattung an. Hierbei wird beurteilt, ob es irgendwelche Schlafplätze gibt was mit dem Wasseranschluss und der Stromversorgung ist, ob sich die Türen und Fenster verschließen lassen und wie es mit der Wanddämmung aussieht. Dies alles wird mit in den Prozess einbezogen und wird je nachdem, unterschiedlich ausgewertet.

Nicht die technische Konstruktion vergessen

Die Erscheinung des Baumhauses spielt ebenso mit in das Baurecht hinein. Es schließt dabei nicht unbedingt eine verpflichtende Genehmigung ein, ist jedoch trotzdem mit zu beachten. Es kann jedoch vom örtlichen Bauamt abgelehnt werden, wenn es nicht den entsprechenden Vorschriften entspricht bzw. die Erscheinung dem entgegensteht.
Ähnlich verhält es sich, wenn Sie ein Baumhaus auf alte und schützenswerte Bäume bauen lassen wollen. Dann kann die Naturschutzbehörde einschreiten und dem Einhalt gebieten.
Ebenso könnten Sie den Nachbarn stören, wenn akustisch und optisch etwas sein Wohnen stören würde. Das kann auch ein Schattenwurf sein, der so auf den Garten fällt und als störend empfunden wird. Das kann so weit gehen, dass Sie zwar das Baumhaus schon aufgebaut haben, aber wieder ein Rückbau von der Behörde gefordert wird. Denken Sie auch daran, dass als Mindestbestand die 3 Meter von der Grundstücksgrenze nicht überschritten werden dürfen.